Kontinuierliche Arbeit gewährleistet

Die Stiftung TANZ – Transition Zentrum Deutschland erhält Förderung über die Kulturstiftung der Länder

Stiftung TANZ-Transition Zentrum Deutschland erhält jährlich 75.000 Euro

Berlin, 08/11/2013

In einer einzigartigen Initiative unterstützen nach eingehender Beratung im Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Freistaat Thüringen über die Kulturstiftung der Länder die erfolgreiche Arbeit der Stiftung TANZ-Transition Zentrum Deutschland mit jährlich 75.000 Euro. Die Länder Bayern, Sachsen und Hessen beteiligen sich über verschiedene Benefizaktionen, welche der Stiftung direkt zu kommen sollen.
Mehr als 400 Tänzerinnen und Tänzer aus ganz Deutschland haben bisher mit der Stiftung TANZ Kontakt aufgenommen, um Unterstützung am Ende ihrer aktiven Tänzerkarriere zu erhalten. Somit sind die Fortführung und der weitere Ausbau der Angebote von Beratung, Coaching, Vorträgen, Workshops und Stipendien bis 2015 gewährleistet.

Stiftung TANZ – Transition Zentrum Deutschland

Im Unterschied zu anderen Berufsgruppen müssen sich Tänzerinnen und Tänzer nach einer relativ kurzen aktiven Bühnenlaufbahn beruflich neu orientieren (Transition). So bestimmen während und zum Ende der Karriere oft Zweifel, Unsicherheit und viele Fragen das Tänzerleben, vor allem die Frage nach den beruflichen Möglichkeiten nach der Bühnenlaufbahn. Die Stiftung TANZ – Transition Zentrum Deutschland hilft bei Fragen zu Institutionen, Paragraphen und Richtlinien und bei der Suche nach Beratung, Unterstützung, Begleitung, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für einen erfolgreichen Transitionprozess. Dabei versteht sich die Stiftung als Wegbegleiter und Unterstützer vom Ausbildungsbeginn über jedes Stadium der Karriere bis zum Abschluss des Transitionprozesses. Das Angebot ist offen für alle Berufstänzer, ob festangestellt oder freiberuflich tätig, ob an städtischen Bühnen, an Staatstheatern, beim Musical, Film oder Fernsehen. Weitere Informationen unter: www.stiftung-tanz.com.

Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz) ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder.
In die Zuständigkeiten des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz fallen u.a. Koordinierungsaufgaben der allgemeinen Kulturpflege (Denkmalschutz und Denkmalpflege, Museen, Theater, Film, bildende Künste, Literatur, Musik sowie Büchereiwesen).

Kulturstiftung der Länder

Die Kulturstiftung der Länder unterstützt deutsche Museen, Bibliotheken und Archive bei der Erwerbung bedeutender Kunstwerke und Kulturgüter. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder umfassende fachliche Beratung, hilft bei der Suche nach Experten und Förderern. Darüber hinaus erfolgen institutionelle Förderungen und Projektförderungen.
(Hinweis: Die beiden letzten Infos stammen aus www.kmk.org

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