Tanzfonds Erbe verlängert

Kulturstiftung des Bundes sichert die künstlerische Auseinandersetzung mit der Tanzgeschichte des 20. Jahrhunderts für weitere vier Jahre.

„Die bisherigen 32 von Tanzfonds Erbe geförderten Produktionen haben gezeigt, wie aktuell das Thema Tanzerbe ist."

Berlin, 01/07/2014

Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes hat in seiner Sitzung vom 30.06.2014 entschieden, den 2011 eingerichteten Tanzfonds Erbe mit weiteren 2,16 Mio. Euro auszustatten. Die Fördergelder werden im Zeitraum der nächsten vier Jahre an Choreografen, Tanzinstitutionen und Theater vergeben, die sich in künstlerischen Projekten dem Tanz des 20. Jahrhunderts widmen.

„Dank der Förderung des Tanzfonds Erbe erleben bedeutende Werke der Tanzgeschichte eine regelrechte Renaissance. Die Verlängerung des Fonds trägt dieser erfreulichen Entwicklung Rechnung,“ erklärt Hortensia Völckers, künstlerische Direktorin der Kulturstiftung des Bundes.

Die gemeinnützige Diehl+Ritter gUG ist weiterhin Projektträger des Tanzfonds Erbe. Dazu Projektleiterin Madeline Ritter: „Die bisherigen 32 von Tanzfonds Erbe geförderten Produktionen haben gezeigt, wie aktuell das Thema Tanzerbe ist. Ich bin hocherfreut, dass der Stiftungsrat die Arbeit aller Beteiligten zu schätzen weiß.“

Rekonstruktionen wie die von Mary Wigmans „Le Sacre du Printemps“, Oskar Schlemmers „Das Triadische Ballett“, Uwe Scholz’ „Pax Questuosa“ oder Reinhild Hoffmanns „Auch“ sowie zeitgenössische Produktionen rund um Erinnerungs- und Weitergabepraxis im Tanz begeisterten gleichermaßen Publikum, Tanzwissenschaftler und Kritiker. Die Produktionen der vergangenen zwei Jahre wurden umfassend dokumentiert und sind online auf www.tanzfonds.de für alle Interessierten zugänglich.

Mit der Verlängerung werden in der Regel mittlere und größere Projekte mit maximal 100.000 Euro gefördert. Es können bis zu 80 % der Kosten beantragt werden. Die Vergabe erfolgt auf Empfehlung einer Jury.

Es gibt drei Bewerbungsfristen: 15.12.2014, 30.09.2015 und 30.09.2016.

 

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