Mehr Chaos anstatt mehr Ordnung

Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger skeptisch

Das geplante Tarifeinheitsgesetz von Bundearbeitsministerin Andrea Nahles würde TänzerInnen deutlich benachteiligen. Die Bühnengenossenschaft und andere klagen deshalb beim Bundesverfassungsgericht.

Berlin, 31/01/2017

Es klingt an sich ganz schlüssig, ist aber in der Konsequenz für alle Bühnenschaffenden eine massive Bedrohung: das Tarifeinheitsgesetz, von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles als Konsequenz aus den langwierigen Auseinandersetzungen zwischen Deutscher Bahn und Lokführern auf den Weg gebracht. „Die Vermutung liegt nahe, dass der Gesetzgeber dabei den Theater- und Bühnenbereich überhaupt nicht im Blick hatte, geschweigedenn sich darüber im Klaren war, was dieses Gesetz in der Praxis für die Theater und Künstler bedeutet“, sagt Jörg Löwer, Präsident der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA), in der rund 5000 KünstlerInnen organisiert sind, in einer gemeinsam mit der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V. herausgegebenen Pressemitteilung.

Beide Verbände haben deshalb zusammen mit weiteren kleineren Spartengewerkschaften wie z. B. der Vereinigung Cockpit (für die Piloten) und dem Marburger Bund (für die angestellten oder verbeamteten Ärzte) Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz eingereicht. „Dieses Gesetz widerspricht dem Grundgesetz, weil es die Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit bedroht und die Einheitsgewerkschaft erzwingt“, sagt Jörg Löwer. Unter dem Druck der Masse könnten die speziellen Interessen nicht mehr berücksichtigt werden. Denn wenn dieses Gesetz angewandt wird, bestimmt die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern, wo es lang geht – was die Spartengewerkschaften gegenüber den großen Branchengewerkschaften des DGB benachteiligen würde.

Es geht also um die Mehrheit in einem Betrieb. „Für die Theater ist schon diese Definition fragwürdig“, sagt Löwer. „Was ist denn ein Betrieb? Bei den Theatern gibt es ganz verschiedene Betriebsformen, von der GmbH bis zum Bestandteil einer Behörde.“ Löwer hält das Gesetz in der Praxis ohnehin für nicht anwendbar. Man müsste dann erstmal die Mitglieder auszählen. Schon das gestalte sich aufgrund der Fluktuation an den Theatern von Jahr zu Jahr anders.

Und wenn die Intendanten befürchten müssten, dass sich die KünstlerInnen reihenweise in unbefristete Verträge einklagen könnten, würden sie das – um die künstlerische Dispositionsfreiheit zu erhalten – einfach damit umgehen, dass es nur noch Gast- oder Stückeverträge gibt. Festanstellungen mit Jahresverträgen würden dann komplett entfallen – und somit auch die soziale Absicherung der KünstlerInnen für mindestens ein Jahr. Gerade diese Jahresverträge sind aber eine besondere Errungenschaft in Deutschland – in vielen anderen Ländern gibt es sie so nicht.

Der Organisationsgrad an den Häusern ist sehr verschieden, und ebenso innerhalb der Gewerkschaften, mit jährlich wechselnden Mehrheiten. Auch seien Technik und Verwaltung in der Mehrheit gegenüber den Künstlern. An den Bühnen entstünden dann genau die Zustände, die man eigentlich hätte vermeiden wollen: „Häuserkämpfe“ um Mitglieder, sich untereinander streitende Gewerkschaften, Konfrontation statt Kooperation, Chaos statt Ordnung.

Das Ganze ist offenbar ein völlig neues Rechtsgebiet, mit dem es noch keine Erfahrungen gibt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche dafür auch nicht nur einen, sondern zwei Anhörungstage angesetzt. Die Entscheidung des Gerichts wird nicht vor Herbst 2017 erwartet.

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