Berlins neues 3,5-Prozent-Ballett

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Stuttgart, 01/10/2003

Endlich! Endlich hat der Berliner Senat das Gesetz für eine Opernstiftung beschlossen, die zum 1. Januar 2004 in Kraft treten soll. In seiner heutigen Ausgabe ist der Beschluss dem Berliner „Tagesspiegel“ einen größeren Artikel wert, der die Details des Gesetzes aufschlüsselt und sich mit den Kompetenzen der unter einem noch zu berufenden Generaldirektor operierenden fünf Tochtergesellschaften befasst. Fünf Gesellschaften also sollen es sein: die drei Opernhäuser plus eine Bühnenservice- und eine Ballett-GmbH.

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