Ben van Cauwenbergh klagt sich ein
Hessisches Staatstheater muss den Ballettchef weiter beschäftigen
Nach einer Entscheidung des deutschen Bühnen-Schiedsgerichtes muss das Hessische Staatstheater in Wiesbaden den zu Saisonende gekündigten Ballettchef Ben van Cauwenbergh weiter beschäftigen. Sein Vertrag sollte im Sommer nach fünfzehn Jahren auslaufen, ein Nachfolger wurde mit Stephan Thoss bereits engagiert. Nach Aussage des Anwalts von van Cauwenbergh hat das Bühnen-Schiedsgericht Frankfurt nun die Erklärung zur Nicht-Weiterbeschäftigung in erster Instanz für unwirksam erklärt. Sollte die Entscheidung auch in der nächsten Instanz Bestand haben, müsse das Staatstheater Wiesbaden ihm die bisherige oder eine andere Beschäftigung anbieten, da der Ballettdirektor auf Grund seiner Vertragsdauer von mehr als 15 Jahren unkündbar sei. Nach Aussage des Rechtsanwalts ist ein Vergleich aber möglich.
Für van Cauwenbergh hatte sich in Wiesbaden zuletzt auch eine Initiative von Ballettfreunden stark gemacht und eine Vertragsverlängerung gefordert und hierfür bisher mehr als 8000 Unterschriften gesammelt. Der 48-jährige Belgier gilt als Vertreter des klassischen Balletts.
Kommentare
Noch keine Beiträge
Please login to post comments