Stipendien für Berliner Tänzer und Choreografen

Neue Bewerbungen möglich

Berlin, 14/11/2008

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt in diesem Jahr acht Stipendien an Tänzerinnen und Tänzer sowie an Choreografinnen und Choreografen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes im Gesamtumfang von 20.000 Euro.
Bewerben können sich in Berlin lebende Tänzer und Choreografen, die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben, über eine abgeschlossene Tanzausbildung verfügen und/oder zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können.
Choreografen müssen zudem mindestens eine eigene Choreografie/Produktion zur Aufführung gebracht haben. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes, die der künstlerischen Entwicklung dienen. Das können z.B. Recherchevorhaben oder In- und Auslandsaufenthalte zu Weiterbildungszwecken sein.
Für die Vergabe der Stipendien ist die fachliche Beurteilung einer unabhängigen Jury maßgebend. Die Bewerbungsfrist endet am 2. März 2009. Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel.
 

 

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