Umsatzsteuerbefreiung bleibt

Private Musik- und Tanzschulen müssen künftig nicht zahlen

München, 22/10/2012

Das Bundesfinanzministerium gibt Protesten privater Bildungseinrichtungen nach. Musik-, Ballett- und Tanzschulen fallen in Zukunft nicht unter das Umsatzsteuergesetz. Nach Informationen der „Welt“ nimmt das Finanzministerium von der 2013 geplanten Änderung des Jahressteuergesetz Abstand. Vehementen Protesten und einer über 95.000 starken Petition haben sich Musikschulen-Verbände, der Deutsche Musikrat, der Dachverband Tanz Deutschland, die Royal Academy of Dance gGmbH sowie viele private Unterzeichner und Musik-und Tanzschulen angeschlossen.

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