Tanzpakt wird fortgesetzt bis 2030
Zwei weitere Förderrunden sind geplant
Der TANZPAKT Stadt-Land-Bund geht in die nächste Runde. Ab 1. April können Fördermittel für die vierte Ausschreibungsrunde beantragt werden. Nachdem die Fortsetzung der Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beschlossen wurde, können Tanzschaffende ab dem 1. April 2025 Anträge für die neue Förderrunde des Programms TANZPAKT Stadt-Land-Bund stellen.
Neben der Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen, bieten die Trägerinstitutionen am 4. und 28. April Online-Termine an, bei denen sie das Programm vorstellen und Fragen rund um die Antragstellung beantworten. Eine Anmeldung kann über www.tanzpakt.de erfolgen. Über das Portal gelangt man auch zur Antragsstellung
Antragsschluss ist der 22. September. Der Projektstart kann frühestens am 15. November sein, wobei die Regellaufzeit 36 Monate beträgt und spätestens am 30. Juni 2030 enden sollte. Über die Projekte entscheidet eine Jury bestehend aus Angela Alves, Carmen Kovacz, Sebastian Matthias und Katharina von Wilck. Die Antragsdeadline der fünften Förderrunde ist für Frühjahr 2027 geplant, für beide Runden stehen insgesamt 5,6 Mio. Euro zur Verfügung
Das Förderprogramm wird in kooperativer Trägerschaft von Bureau Ritter (Träger Förderfonds) und dem Dachverband Tanz Deutschland (Träger Kulturpolitischer Dialog) realisiert. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. TANZPAKT Stadt-Land-Bund ermöglicht langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte und richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke.
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