„Neues Stück II“ von Alan Lucien Øyen 

Mediation in Wuppertal?

Das Arbeitsgericht legt Adolphe Binder und der Tanztheater GmbH die Aufnahme eines Güterichterverfahrens nahe

Die Situation am Wuppertaler Tanztheater scheint dem Arbeitsgericht zu verfahren, als dass sie mit einem normalen Kündigungsschutzverfahren zufriedenstellend gelöst werden könne.

Wuppertal, 05/09/2018

Adolphe Binder möchte ihre Tätigkeit als Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters fortsetzen. Die Tanztheater GmbH hält an ihrer Kündigung fest. Im derzeit stattfindenden Kündigungsschutzverfahren kommen erneut die bereits bekannten Vorwürfe beider Seiten auf den Tisch. Binder habe keinen Spielplan vorgelegt, Dirk Hesse sei zu keiner Zusammenarbeit bereit... die gegenseitigen Vorwürfe werden von beiden Seiten bestritten. Ob der Spielplan, wie auch immer er tatsächlich ausgesehen haben mag, ein hinreichender Kündigungsgrund für Binders Fünfjahresvertrag darstellt, prüft gerade das Arbeitsgericht. Und dieses hat nun die Aufnahme eines Güterichterverfahrens vorgeschlagen, denn die Probleme zwischen Intendanz und Geschäftsführung seien wohl zu tiefliegend, um sie in einem normalen Gerichtsverfahren zufriedestellen lösen zu können. Zwei Wochen haben Binder und die Tanztheater GmbH Zeit, sich zu diesem Vorschlag zu äußern. Ein Güterichterverfahren würde unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit einem speziell ausgebildeten Richter stattfinden. Neben den konkreten rechtlichen Vorwürfen könnten hier auch weitere Aspekte der (gescheiterten) Zusammenarbeit zum Tragen kommen. Am Abschluss eines solchen Verfahrens steht in der Regel ein Vergleich. Lehnen die Parteien die Vorschlag des Richters ab oder finden keinen Vergleich, nimmt das Arbeitsgericht das Kündiungsschutzverfahren wieder auf.
 

Kommentare

Noch keine Beiträge

Ähnliche Artikel

basierend auf den Schlüsselwörtern