„Neues Stück II“ von Alan Lucien Øyen 

Binders Kündigung bleibt unwirksam

Die Beschwerde der Stadt Wuppertal wurde verworfen

Die Kündigung von Adolphe Binder als Intendantin des Tanztheaters ist unwirksam. Diese Entscheidung ist nun auch vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt.

Wuppertal, 22/01/2020

Allerdings bleibt unklar, ob Adolphe Binder an das Tanztheater Wuppertal zurückkehrt. Am 31. Januar wird es dazu eine Verhandlung vorm Landesarbeitsgericht geben.

Das Landesarbeitsgericht besätigte das Urteil des Wuppertaler Arbeitsgerichts zur Unwirksamkeit der Kündigung von Adolphe Binder. Das Tanztheater legte Beschwerde ein, die das Bundesarbeitsgericht verworfen hat. Jedoch sind einige Aspekte des Streits noch ungeklärt, wie beispielsweise die von Adolphe Binder geltend gemachten Ansprüche auf Vergütung nach Ausspruch der Kündigung (Binder fordert nach Angaben des Gerichts 214 000 EUR brutto), ihre Weiterbeschäftigung als Intendantin sowie die Entfernung von Abmahnungen. Den Parteien wurde Zeit gelassen, über diese Fragen zu verhandeln und das Gericht wird eine Entscheidung treffen - ohne deren Einigung.

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