Neues im Fall Binder

Tanztheater Wuppertal legt Beschwerde gegen das Urteil ein

Gegen das Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf legt das Tanztheater Wuppertal nun eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.

Wuppertal, 29/11/2019

Nachdem das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 20. August 2019 das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal bestätigt und die Kündigung Adolphe Binders als nicht wirksam erklärt hatte, legte das Tanztheater Wuppertal nun beim Bundesarbeitgericht in Erfurt eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Diese richtet sich gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts, eine Revision nicht zuzulassen. Das Bundesarbeitsgericht wird nun entscheiden, ob eine Revision möglich ist oder nicht.

Adolphe Binder war im Sommer 2018 als künstlerische Leiterin des Tanztheater Wuppertal fristlos gekündigt worden.

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