Gewonnen und verloren

Ralf Stabel kehrt nicht an die Staatliche Ballettschule zurück

Zwar ist die Kündigung des Schulleiters der Staatlichen Ballettschule Berlin nicht rechtmäßig, zurück auf seinen Posten darf er aber auch nicht, entschied das Berliner Arbeitsgericht.

Berlin, 03/09/2020

Im Zuge der Vorwürfe zur Gefährdung des Kindeswohls an der Staatlichen Ballettschule Berlin wurde Schulleiter Ralf Stabel zuerst vom Dienst freigestellt, erhielt dann Hausverbot und wurde letztendlich gekündigt. Die Berliner Bildungsverwaltung begründete die Kündigung u.a. mit nicht eingehaltenen Ruhezeiten für die Schüler*innen. Stabel reichte Klage ein.

In seiner Sitzung am Mittwoch entschied nun das Berliner Arbeitsgericht, dass die Kündigung sowohl aufgrund formaler Fehler als auch zu schwacher inhaltlicher Begründungen nicht rechtmäßig sei. Zurück an seinen Arbeitsplatz darf

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