Gewonnen und verloren

Ralf Stabel kehrt nicht an die Staatliche Ballettschule zurück

Zwar ist die Kündigung des Schulleiters der Staatlichen Ballettschule Berlin nicht rechtmäßig, zurück auf seinen Posten darf er aber auch nicht, entschied das Berliner Arbeitsgericht.

Berlin, 03/09/2020

Im Zuge der Vorwürfe zur Gefährdung des Kindeswohls an der Staatlichen Ballettschule Berlin wurde Schulleiter Ralf Stabel zuerst vom Dienst freigestellt, erhielt dann Hausverbot und wurde letztendlich gekündigt. Die Berliner Bildungsverwaltung begründete die Kündigung u.a. mit nicht eingehaltenen Ruhezeiten für die Schüler*innen. Stabel reichte Klage ein.

In seiner Sitzung am Mittwoch entschied nun das Berliner Arbeitsgericht, dass die Kündigung sowohl aufgrund formaler Fehler als auch zu schwacher inhaltlicher Begründungen nicht rechtmäßig sei. Zurück an seinen Arbeitsplatz darf Stabel aber auch nicht. Denn bereits seine Einstellung vor dreizehn Jahren sei nicht rechtmäßig, verfüge Stabel als Theaterwissenschaftler doch nicht über die notwendigen Kenntnisse zur Leitung einer Ausbildungsstätte wie der Staatlichen Ballettschule Berlin, so Richter Thomas Kühn.

Die Berliner Bildungsverwaltung zeigte sich froh über die Entscheidung, Stabel nicht wieder an die Schule zu lassen. Die Einstellung des Schulleiters kommentierte sie nicht.

Innerhalb der Berliner Politik mehren sich seit Monaten kritische Stimmen gegen die verantwortliche Schulsenatorin Sandra Scheeres. Das jetzige Urteil dürfte die politische Diskussion weiter entfachen und wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen einer Schule wie der Staatlichen Ballettschule und deren politischen Kontrollmechanismen auf.

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